Farben allein als Mittel zur Kennzeichnung von Gefahren

Farben allein als Mittel zur Kennzeichnung von Gefahren

Oft werden Farben als alleiniges Mittel zur Kennzeichnung einer bevorstehenden Gefahr verwendet. Mit Hilfe von Beispielen wird demonstriert wie sich die Hauptfarben Rot, Gelb und Grün zu diesem Zweck anwenden lassen. Die Farbe Blau wird niemals alleine zum Kennzeichnen verwendet. Sicherheitszeichen sind dafür da, um für Rettung für gefährliche Ereignisse zu sorgen oder Unfälle zu verhindern. Sicherheitszeichen müssen in jedem Gebäude, wo Dritte sich aufhalten, für die jemand anderes verantwortlich, angebracht werden. Vor allem wenn es zu einem Schadenfall kommt, kann eine fehlende Kennzeichnung zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen. Selbst gebastelte Schilder sind problematisch, denn diese müssen den vorgeschriebenen Richtlinien hinsichtlich auf den Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen entsprechen. Die Arbeitsstättenregel regelt außerdem die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.

Die Farbe Rot zeigt ein Verbot oder den Stillstand an. Mit der Farbe können verschiedene Bestandteile eines Arbeitsprozesses oder Organe im Arbeitsumfeld angezeigt werden. Zum Beispiel wären das Betätigungsorgane, die Anlagen oder Maschinen kontrollieren und somit stillsetzen können. Unter Betätigungsorgane versteht man: Notausschalteinrichtungen wie Schalter und Notausschaltleinen, Notbremsen, Notsperrventile. Aber auch Leuchtsignale, die auf Gefahrenquellen hinweisen oder einen sofortigen Eingriff signalisieren. Hinzu kommen auch Brandbekämpfungsmateriale wie Handlöschgeräte, Löschgeräteschränke usw.

Gels als Farbe symbolisiert eine mögliche und lauernde Gefahr, die Vorsicht verlangt. Wenn Gelb ohne eine Kontrastfarbe benutzt wird, kennzeichnet es Verkehrswege oder trennende Schutzeinrichtungen an. Wenn es jedoch auf schwarzen Untergrund verwendet wird, signalisiert es vorübergehende oder dauerhafte vorhandene Gefahrenstellen, wie z.B.: scharfe Kanten, sich bewegende Maschinen und Sturz- und Stolperstellen. Derart von Gefahrenstellen können Messerbalken, Bauteile wie Träger und Rohrleitungen die in den Verkehrsbereich ragen, Kranaussenkanten, Kranunterflaschen, Transportbänder, Bodenluken, Treppenstufen (vor allem die Anfangs– und Endstufe) und innerbetriebliche Fahrzeuge. Zwei sich gegeneinander bewegende Kanten, werden mit schrägen streifen gekennzeichnet, gegenseitig orientiert. Die gelben Streifen müssen mindestens 50% der Grundfläche bedecken und einen Neigungswinkel von 45° bilden. Falls die Sichtverhältnisse sehr schlecht sind, können anstelle von gelben Farbstreifen stark leuchtende fluoreszierende rot-orangene Streifen verwendet werden.

Grüne Farben werden verwendet um eine gefahrlose Zone und Hilfeleistung anzuzeigen. Die Farbe Grün dient zur Kennzeichnung von Ausgangstüren in großen Sälen wie Versammlungsräume, markierte Notausgänge, Einrichtungen und Räume zum Ausführen der ersten Hilfe wie z.B.: Rettungsstationen, Rettungsduschen usw. Für Rettungszeichen gilt folgendes: diese sollten rechteckig und in der Farbe Signalgrün, welche vorgeschrieben ist, mit einem weißen Piktogramm. Jeder sollte die Schilder verstehen, egal welche Sprache er mächtig ist. Hinsichtlich der aktuellen Vorschriften sind insgesamt 19 Piktogramme zulässig. Diese zeigen an, wo sich ein Arzt, Fluchtmöglichkeit oder Rettungsweg befinden. Die Piktogramme zeigen auch an, wie sich eine Fluchttür öffnen lässt oder wo Sammelstellen zu finden sind